Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut

 
Berufsbild des Restaurators
[nach: E.C.C.O.- Berufsrichtlinien (I), Brüssel, 11. Juni 1993]
• Grundlagen:
Grundlegende Aufgabe des Restaurators ist der Schutz des Kulturgutes zum Nutzen dieser und künftiger Generationen. Der Restaurator trägt zum Verständnis für das Kulturgut bei, und dies im Bewusstsein seiner ästhetischen dun historischen Bedeutung und unter Wahrung seiner materiellen Unversehrtheit. Der Restaurator übernimmt die Verantwortung für die Untersuchung, die Konservierung- und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut sowie die Dokumentation aller Verfahren und führt sie aus.
  • Untersuchung:
Die Untersuchung umfasst die Bestimmung der Zusammensetzung und des Zustands des Kulturgutes; die Identifizierung sowie die Feststellung von Art und Umfang der Veränderungen; die Bewertung der Ursachen des Verfalls; die Bestimmung der Art und des Ausmaßes der erforderlichen Behandlung. Sie umfasst auch das Studium relevanter Dokumente.
  • Konservierung:
Die vorbeugende [präventive] Konservierung besteht in einem indirekten Tätigwerden, mit dem der Verfall aufgehalten [verlangsamt] und Schäden verhindert werden sollen, indem optimale Vorraussetzungen für den Erhalt des Kulturgutes geschaffen werden, soweit sich dies mit dessen öffentlicher Nutzung in Einklang bringen lässt. Die vorbeugende Konservierung umfasst den korrekten Umgang mit dem Kulturgut sowie Nutzung, Transport, Lagerung und Ausstellung unter korrekten Bedingungen.
Die praktische Konservierung besteht im Wesentlichen in einem unmittelbaren Tätigwerden an dem Kulturgut mit dem Ziel, seinen weiteren Verfall aufzuhalten [zu verlangsamen].
  • Restaurierung:
Die Restaurierung besteht in einem unmittelbaren Tätigwerden an beschädigten oder verfallenen Kulturgütern mit dem Ziel, eine bessere Lesbarkeit herzustellen, wobei ihre ästhetische, historische und materielle Unversehrtheit so weit wie möglich zu wahren ist. [In diesem Sinne bedeutet Restaurierung heute die Anwendung wissenschaftlicher Methoden auf die Erhaltung historischer Substanz].
  Literatur
• Charta von Venedig (1964), Internationale Charta über Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (Denkmalbereiche), ICOMOS - Hefte des Deutschen Nationalkomitees X, München 1992
• Grundsätze der Denkmalpflege, Michael Petzet, in: Denkmalpflege Informationen, Ausgabe A Nr. 76/30. Oktober 1992, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 1992
• Code of Ethics and Guidelines for Practice (AIC), 1994
• E.C.C.O. - Berufsrichtlinien I, II und III, 1994
• Restaurieren heißt nicht wieder neu machen - Ein Berufsbild im Wandel, R. Buchholz/H. Homann, 1994
 
Links
E.C.C.O.
Berufsbild und Ehrenkodex des SKR (pdf-file)

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