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Konservierung und Restaurierung von
Kunst- und Kulturgut
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Berufsbild
des Restaurators
[nach: E.C.C.O.- Berufsrichtlinien
(I), Brüssel, 11. Juni 1993]
Grundlagen:
Grundlegende Aufgabe des Restaurators ist der
Schutz des Kulturgutes zum Nutzen dieser und
künftiger Generationen. Der Restaurator
trägt zum Verständnis für das
Kulturgut bei, und dies im Bewusstsein seiner
ästhetischen dun historischen Bedeutung
und unter Wahrung seiner materiellen Unversehrtheit.
Der Restaurator übernimmt die Verantwortung
für die Untersuchung, die Konservierung-
und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut
sowie die Dokumentation aller Verfahren und
führt sie aus. |
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Untersuchung:
Die Untersuchung umfasst die Bestimmung der
Zusammensetzung und des Zustands des Kulturgutes;
die Identifizierung sowie die Feststellung von
Art und Umfang der Veränderungen; die Bewertung
der Ursachen des Verfalls; die Bestimmung der
Art und des Ausmaßes der erforderlichen
Behandlung. Sie umfasst auch das Studium relevanter
Dokumente. |
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Konservierung:
Die vorbeugende [präventive] Konservierung
besteht in einem indirekten Tätigwerden,
mit dem der Verfall aufgehalten [verlangsamt]
und Schäden verhindert werden sollen, indem
optimale Vorraussetzungen für den Erhalt
des Kulturgutes geschaffen werden, soweit sich
dies mit dessen öffentlicher Nutzung in
Einklang bringen lässt. Die vorbeugende
Konservierung umfasst den korrekten Umgang mit
dem Kulturgut sowie Nutzung, Transport, Lagerung
und Ausstellung unter korrekten Bedingungen.
Die praktische Konservierung besteht im Wesentlichen
in einem unmittelbaren Tätigwerden an dem
Kulturgut mit dem Ziel, seinen weiteren Verfall
aufzuhalten [zu verlangsamen].
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Restaurierung:
Die Restaurierung besteht in einem unmittelbaren
Tätigwerden an beschädigten oder verfallenen
Kulturgütern mit dem Ziel, eine bessere
Lesbarkeit herzustellen, wobei ihre ästhetische,
historische und materielle Unversehrtheit so
weit wie möglich zu wahren ist. [In diesem
Sinne bedeutet Restaurierung heute die Anwendung
wissenschaftlicher Methoden auf die Erhaltung
historischer Substanz]. |
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Literatur
Charta von Venedig (1964), Internationale
Charta über Konservierung und Restaurierung
von Denkmälern und Ensembles (Denkmalbereiche),
ICOMOS - Hefte des Deutschen Nationalkomitees
X, München 1992
Grundsätze der Denkmalpflege, Michael
Petzet, in: Denkmalpflege Informationen, Ausgabe
A Nr. 76/30. Oktober 1992, Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege, München 1992
Code of Ethics and Guidelines for Practice
(AIC), 1994
E.C.C.O. - Berufsrichtlinien I, II und
III, 1994
Restaurieren heißt nicht wieder
neu machen - Ein Berufsbild im Wandel, R. Buchholz/H.
Homann, 1994 |
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Links |
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E.C.C.O. |
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Berufsbild
und Ehrenkodex des SKR (pdf-file) |
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©
equipe-05
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